Ihre Ansprechpartner beim PLUS X AWARD
Donat Brandt
PräsidentDaniel Krebs
Digital CEOFlorian Scholzen
Senior Product ManagerMerrit Dohmen
Junior Product ManagerRené Bludau-Brandt
Product ManagerMarlon Bradi
Product ManagerAndre Ebel
Web & Medien DesignYannick Rimkus
Grafik DesignerRamona Moch
Assistant ControllingLeonie Madej
Assistant ControllingKontakt aufnehmen
MEDIA SOCIETY NETWORKS
Agentur für Marketing und Kommunikation GmbH
Anschrift
Montanusstraße 62, 41515 Grevenbroich
Telefon
+49 2181 214377-0
info@plusxaward.de
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet den PLUS X AWARD von anderen Awards?
Welche Auszeichnungskategorien gibt es beim PLUS X AWARD?
Eingereichte Produkte können in sieben verschiedenen Kategorien ausgezeichnet werden: Innovation, High Quality, Design, Bedienkomfort, Funktionalität, Ergonomie und Ökologie. Grundsätzlich bewertet die Jury jedes der eingereichten Produkte hinsichtlich der Auszeichnungswürdigkeit für jede der sieben Kategorien. Ein Produkt kann somit auch in mehreren Auszeichnungskategorien siegreich sein – die einmalige Lizenzgebühr bleibt hiervon unbeeinflusst. Zusätzlich haben die eingereichten Produkte die Möglichkeit, neben den PLUS X AWARD-Gütesiegeln, eine weitere Auszeichnung zu erhalten. Das Produkt, welches in seiner Produktgattung die meisten Gütesiegel erlangte und somit in den meisten Auszeichnungskategorien siegreich war, wird zum Besten Produkt des Jahres in seiner Produktgattung ernannt. Sammelt eine Marke mit ihren Produkten in ihrer Gattung innerhalb eines Jahres die meisten Auszeichnungen, kann sie zudem als Beste Marke des Jahres ausgezeichnet werden. Eine ganz besondere Auszeichnung geht an den Hersteller, der mit seinen ausgezeichneten Produkten und innerhalb einer Produktgruppe in den meisten Auszeichnungskategorien geehrt wurde. Er erhält den Most Innovative Brand Award – Die Auszeichnung für die Innovativste Marke. Zugrunde liegt also die Anzahl der vergebenen Auszeichnungen an die Marke. Damit wird sichergestellt, dass besondere Leistungen in den Kategorien Innovation, High Quality, Design, Bedienkomfort, Funktionalität, Ergonomie und Ökologie gleichberechtigt in die Wertung zum Most Innovative Brand-Award eingehen.
Wie kann ich mit meinen Produkten am PLUS X AWARD teilnehmen?
Herstellern wird jederzeit auf www.plusxaward.de die Möglichkeit geboten, über den Navigationspunkt Teilnahme das Teilnahmeformular für den PLUS X AWARD anzufordern.
Kann ich mehrere Produkte oder ganze Serien anmelden?
Die Zahl der möglichen Produktanmeldungen ist nicht limitiert. Zudem besteht die Möglichkeit, eine komplette Produktserie anzumelden.
Was kostet die Teilnahme am PLUS X AWARD?
Für die Anmeldung eines Einzelprodukts und bei der Teilnahme mit einer kompletten Produktserie wird eine Anmeldegebühr von netto 390,- EUR berechnet. Sollte das angemeldete Produkt oder die angemeldete Produktserie ausgezeichnet werden, wird für die unbefristete Nutzung der PLUS X AWARD-Gütesiegel eine Lizenzgebühr erhoben.
- Für ein Einzelprodukt beträgt die Lizenzgebühr netto 3.920,- EUR.
- Bei einer kompletten Produktserie beträgt die Lizenzgebühr 9.760,- EUR.Was ist bei Produkten mit Übergröße zu tun?
Bei Produkten mit Übergröße bitten wir um vorherige Terminabstimmung bezüglich der Anlieferung, des Aufbaus sowie der späteren Abholung der Produkte mit unserem Logistikteam (logistik@plusxaward.de).
Ist ein Selbstaufbau und eine Präsentation der Produkte zur Jurierung möglich?
Ja - bitte setzen Sie sich hierfür ebenfalls frühzeitig mit unserem Logistikteam (logistik@plusxaward.de) in Verbindung.
Was passiert mit dem eingereichten Produktmuster nach der Jurierung?
Sie können Ihre eingereichten Produkte selbstverständlich durch einen Spediteur/Transportdienst wieder beim PLUS X AWARD oder am Jurierungsort abholen lassen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über das Datum der Abholung, damit die Produkte zu diesem Zeitpunkt transportfertig sind.
In welchem Umfang darf ich als siegreicher Hersteller die PLUS X AWARD-Gütesiegel einsetzten?
Die PLUS X AWARD-Gütesiegel sowie das Beste Produkt des Jahres-Siegel und das Beste Marke des Jahres-Siegel dürfen markenbezogen international und zeitlich unbegrenzt für sämtliche Marketing- und Kommunikations-Maßnahmen eingesetzt werden. Das Most Innovative Brand Award-Siegel zeichnet die Innovationsfähigkeit einer gesamten Marke aus und darf ebenso international und zeitlich unbegrenzt für sämtliche Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen verwendet werden - allerdings auch produktübergreifend und muss nicht zwingend in Verbindung mit den ausgezeichneten Produkten kommuniziert werden.
Ist eine Nachlizenzierung für Nachfolgemodelle möglich?
Prinzipiell ja. Voraussetzung einer Nachlizenzierung ist, dass auch das Nachfolgemodell die Eigenschaften aufweist, welche zur Auszeichnung des Vorgängers geführt haben. Die Lizenzgebühr für eine Nachlizenzierung beträgt 970,- EUR pro Produkt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage bezüglich einer Nachlizenzierung direkt an die Organisatoren des PLUS X AWARD.
Werden die siegreichen Produkte für den Endkonsumenten sichtbar abgebildet?
Die ausgezeichneten Produkte werden zeitnah nach der Bekanntgabe der Jury-Ergebnisse in die Hall of Fame – eine auf Touch-Bedienung optimierte Website rund um die siegreichen Produkte – eingefügt und präsentiert.
Wie erhalte ich als siegreicher Hersteller Zugriff auf das PLUS X AWARD-Siegel?
Als siegreicher Hersteller erhalten Sie unmittelbar nach Bekanntgabe der Juryergebnisse einen Siegeldownload via E-Mail mit Zugriff auf die entsprechenden Siegel in deutscher und englischer Sprache, in zwei verschiedenen Farb-Varianten (für die optimale Anpassung an Ihre PoS- und Werbe-Aktivitäten) sowie in zwei verschiedenen Datei-Formaten: Als Vektorgrafik (EPS) und als JPG-Bilddatei.
Bin ich zur Zahlung der Lizenzgebühr verpflichtet?
Die Lizenzgebühr und das damit erworbene Nutzungsrecht zur uneingeschränkten zeitlichen Verwendung der PLUS X AWARD-Gütesiegel fällt ausschließlich für Hersteller an, deren Produkte beim Wettbewerb nach selbstständiger Anmeldung siegreich waren. In diesem Fall ist die Entrichtung der Lizenzgebühr verpflichtend.